Arbeitszeugnisse vom eigenen Familienbetrieb

Manch bescheidener Mensch lässt sich von einem Mitglied der eigenen Familie kein Arbeitszeugnis ausstellen. Schade – denn der Nachweis einer erfolgreichen Tätigkeit fehlt dann in der Bewerbung.

Wichtiger Beleg

Für die Auswahl von Zeugnissen bei der Bewerbung gilt: Alle Arbeitszeugnisse sollten eingereicht werden. Ein Grund dafür ist, dass Sie die im Lebenslauf angegebenen Zeiten belegen. Dies bedeutet: Wenn Sie auf ein Zeugnis aus der Verwandtschaft verzichten, bleibt eine Station Ihres Lebenslaufes ohne Beleg. Der Empfänger merkt beim flüchtigen Lesen oder infolge verschiedener Nachnamen nicht einmal, dass es sich um den Betrieb Ihrer eigenen Familie handelt, in dem Sie gearbeitet haben. Selbst bei gleichem Nachnamen: Wieso sollte Frau Susanne Meier unbedingt die Tochter des Chefs der Alfons Meier Malerbedarf GmbH sein?

Keine falsche Bescheidenheit

Zeugnisse sind immer auch der Beleg, einer genaueren Tätigkeit und einer Arbeitsleistung. Die genaue Tätigkeitsbeschreibung fehlt natürlich, wenn das Zeugnis fehlt. Und wir können weiter fragen: Wieso sollte der Vater und Chef Alfons Meier unbedingt mit der Arbeitsleistung seiner Tochter zufrieden sein? Und das öffentlich und rechtlich belastbar behaupten? Nur weil das Erbgut sich überschneidet, muss ein Vater noch lange nicht mit der Arbeitsqualität der Tochter einverstanden sein. Es könnte auch anders laufen: “Als Tochter ist sie klasse, in der Schule war sie gut, aber im Betrieb ist sie nicht zu gebrauchen.”

Dasselbe gilt für Cousins, Neffen, Nichten und sogar Ehefrauen oder -männer. Natürlich hat in vielen Fällen der Zeugnisaussteller etwas davon, wenn die liebe Verwandtschaft sich erfolgreich bewirbt und das Familieneinkommen mehrt. Falsche Aussagen in Zeugnissen aber können zu Schadensersatzansprüchen künftiger Arbeitgeber führen. Deshalb ist es nicht selbstverständlich, dass Chefs hier jeden Gefallen tun. Und es ist auch nicht von vornherein gesagt, dass sie die Arbeitsleistung gut finden, wie wir bereits festgestellt haben. Verwandtschaft und Sympathie sind das eine, Ansprüche an die eigenen Mitarbeiter das andere.

Rückfragen im Vorstellungsgespräch beantworten

Sollte die Namensgleichheit im Vorstellungsgespräch auffallen, beantworten sie die Frage nach dem privaten Verhältnis zum Arbeitgeber selbstverständlich den Fakten entsprechend. In der Regel bietet es sich an, die Verwandtschaft schon zu erklären, wenn das Gespräch auch nur auf das Zeugnis bzw. diese Lebenslaufstation kommt. Fügen Sie dann aber auch die oben gegebene Erklärung hinzu, warum in Ihren Augen das Lob der eigenen Verwandten eben nicht selbstverständlich ist.

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Teil 1: Arbeitszeugnisse von Freunden

Teil 2: Referenzen für Selbständige

2 Kommentare

  • Dürfte ich meinem Sohn ein Arbeits-/Praktikumszeugnis ausstellen, wenn er unentgeltlich in mein Unternehmen “hineingeschnuppert” hat? Also Aufgaben übernommen hat um für seine Zukunft zu lernen.

    MfG

    • Guten Tag,
      danke für Ihre Frage.
      Die Antwort: Klar, warum denn nicht? Praktika sind häufig unbezahlt, Schülerpraktika (falls es eines war) immer. Und als Chef sind Sie befugt, Zeugnisse auszustellen.
      Klar ist aber auch: Ein Praktikumszeugnis ist und bleibt ein Praktikumszeugnis, d.h. die Aussagekraft bleibt bescheiden. Es bringt eine Nuance mehr in die Waagschale, aber nicht die Bewerbung vom letzten auf den ersten Platz.
      Schöne Grüße, Christoph Burger

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