Arbeitszeugnisse: Referenzen für Freiberufler

Beim Lebenslauf spricht man von “Lücken”. Bei Zeugnissen nicht. Dabei sollen Zeugnisse die Stationen im Lebenslauf belegen. Jede Anstellung, ein Beleg / Zeugnis. Was aber tun, wenn man gar nicht angestellt war?

Arbeitszeugnisse stillen Informationsdurst

Anhand von Zeugnissen sehen die Bewerbungs-Adressaten, von wann bis wann jemand was genau gearbeitet hat. Das ist selbstverständlich wichtig; auch wenn eine Anstellung formal fehlte, weil das Arbeitsverhältnis auf freiberuflichen Beinen stand. Auch die Qualität der erbrachten Dienstleistung spricht (hoffentlich) für Sie und sollte in irgendeiner Form dokumentiert werden. Das Problem, so haben wir es jetzt eingegrenzt, besteht also in der richtigen Form. Denn ein Dokument mit der Überschrift “Zeugnis” kommt nicht in Frage. Aber was könnte es ersetzen?

Referenzen für Freiberufler

Bei Freiberuflern bzw. Selbständigen spricht man von “Referenzen”. Zuweilen erstellt ein Auftraggeber eine Referenz, die genau so aussieht, wie ein Zeugnis, nur dass die Überschrift anders ist. Da es keine Norm gibt, kann das schriftliche Dokument aber ebenso ganz anders aussehen. Wichtig sind in jedem Fall die Informationen, die enthalten sind.

  • Wer ist der Auftraggeber?
  • Wann wurde die Dienstleistung erbracht?
  • Worin bestand sie genau?
  • Wie zufrieden war der Auftraggeber mit den Ergebnissen?

 

Mündliche Referenzen

Dazu kommt eine Möglichkeit, die bei Anstellungen unüblich ist: Die persönliche Auskunft. Bitten Sie Ihre Auftraggeber darum, dass Sie deren Telefonnummer angeben dürfen. So haben die Arbeitgeber, bei denen Sie sich bewerben, die Option der telefonischen Auskunft. Diese können sich einen direkten, persönlichen Eindruck verschaffen von Ihren Fähigkeiten und Ihrer Persönlichkeit. Sie bieten damit einen guten Service an.

Ob Sie das schriftliche Dokument dafür weglassen, hängt vom Einzelfall ab. Erklärt sich Ihr Auftraggeber bereit, den eigenen Firmenkopf für die Referenz zur Verfügung zu stellen? Lässt sich Ihre Dienstleistung gut beschreiben? Sind juristische Folgen (Stichwort Scheinselbständigkeit) ausgeschlossen? Das Schriftliche bleibt in jedem Fall, auch wenn Ihre Ansprechpartner wechseln. So lohnt es sich immer, rechtzeitig nach einem Schriftstück zu fragen.

Optimal versorgen Sie die Adressaten Ihrer Bewerbung, wenn diese sowohl ein schriftliches Dokument, als auch einen Ansprechpartner mit Telefonnummer erhalten.

Erster Teil der Serie: Arbeitszeugnisse von Freunden
Dritter Teil: Arbeitszeugnisse aus der Familie

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