Arbeitszeugnisse: Gehören Zeugnisse von Freunden in die Bewerbung?

Zusammen mit dem veränderungswilligen Bewerber sehe ich dessen Unterlagen durch: “Wieso haben Sie für diese Tätigkeit kein Zeugnis?”. Die Antwort: “Da habe ich bei einem Freund gearbeitet. Das ist doch nicht passend, wenn ich mir hierfür ein Zeugnis ausstellen lasse!” Ach so, ja klar, logisch. Oder doch nicht?

Zeugnisse von Freunden

Zunächst einmal fehlt mir das Zeugnis in der Bewerbungsmappe als Beleg für die im Lebenslauf angegebene Zeit. Denn auch das sind Arbeitszeugnisse: Ein Anhaltspunkt dafür, dass der Lebenslauf nicht nur zusammengeflunkert ist. Deshalb gehören alle Arbeitszeugnisse in die Bewerbung. Auch solche, die aus heutiger Sicht “veraltet sind”. Und auch die von Freunden. Theoretisch könnte der Kumpel des Bewerbers einen Freundschaftsdienst verrichtet haben, indem er eine Anstellung bescheinigt, wo keine war. Aber er riskiert dafür seinen guten Namen. Das wissen auch Zeugnisleser. Im Gegensatz dazu wissen sie nicht automatisch, wer wessen Freund ist.

Leistungsbewertungen durch Freunde

Eine ähnliche Argumentation gilt für die Frage, ob Freunde auch Leistungsbewertungen abgeben sollten. Warum nicht? Auch hier stehen sie im Zweifel mit ihrem guten Namen für ihre Aussagen ein. Und ebenso wie bei der falschen Behauptung einer Anstellung gilt auch bei der geschönten Leistungsbewertung: Die Freunde haften auch rechtlich für die Folgen. Wenn jemand einem Angestellten eine hervorragende Leistung bescheinigt und derjenige beim nächsten Arbeitgeber genau bei derselben Aufgabe versagt, könnte dies kostspielig werden. Der spätere Arbeitgeber könnte den früheren auf Schadensersatz verklagen. Arbeitszeugnisse sind eben nicht einfach nur Papier.

Tipp für die Zeugnisse von Freunden

Insofern gilt ganz klar der Tipp: Lassen Sie sich auch von jenen Arbeitgebern ein Zeugnis ausstellen, mit denen sie schon Kindheitstagen befreundet sind. Achten Sie – wie bei allen anderen Arbeitszeugnissen auch – darauf, dass das Dokument formal korrekt und inhaltlich aussagekräftig ist. Im Zweifel lassen Sie sich dazu beraten, denn dieses Zeugnis begleitet Sie für Ihr restliches Erwerbsleben.

Im nächsten Teil dieser Serie: Zeugnisse für Selbständige
Im darauffolgenden Teil dieser Serie: Zeugnisse aus der Familie

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